Realschule staatlich anerkannt

Seit dem 28. April 2016 ist es offiziell

Die Realschule der Torwiesenschule ist seit 28. April 2016 offiziell staatlich anerkannt und damit den staatlichen Schulen gleichgestellt. Mit der Anerkennung hat die Torwiesenschule die Erlaubnis, in Klasse zehn die Realschulprüfung selbst an der eigenen Schule durchzuführen und Zeugnisse zu erteilen.

Die Realschule der inklusiven Torwiesenschule der Diakonie Stetten gibt es seit dem Schuljahr 2011/2012 und nun ist es offiziell: Die Schülerinnen und Schüler der neunten Klasse in der Realschule können im nächsten Schuljahr ihre Mittlere Reife an der Schule absolvieren und müssen dadurch keine Schulfremdenprüfung an einer öffentlichen Schule ablegen.

„Die Fachleiterin der Realschule Sabine Aab und das gesamte Realschulteam haben sich in den vergangenen drei Jahren sehr dafür eingesetzt, dass die Realschule die staatliche Anerkennung erhält“, erklärt die Schulleiterin der Torwiesenschule, Martina Heß. So fanden viele beratende Gespräche mit dem Regierungspräsidium Stuttgart statt. „Uns war es wichtig, die staatliche Anerkennung noch zu erlangen, bevor die ersten Schülerinnen und Schüler im nächsten Schuljahr ihren Realschulabschluss machen“, sagt Martina Heß. Zwar unterrichtet die Realschule, wie auch die anderen Schulformen an der inklusiven Torwiesenschule, bereits seit ihrem Beginn nach dem Bildungsplan. Für die Erlangung der staatlichen Anerkennung wurde die Realschule jedoch in Bezug auf die wissenschaftliche und pädagogische Ausbildung der Lehrkräfte sowie die Ausstattung der Schule geprüft. Demnach gab es mehrere Unterrichtsbesuche durch das Regierungspräsidium Stuttgart und es wurde u.a. geprüft, ob die Anforderungen und Inhalte den Standards an Realschulen entsprechen. Außerdem mussten konzeptionelle Überlegungen ausführlich dargestellt werden. Die staatliche Anerkennung wurde dann ohne Einschränkungen und Vorbehalte ausgesprochen.

„Ich war zu jedem Zeitpunkt zuversichtlich und überzeugt, dass wir die Bedingungen für die staatliche Anerkennung erfüllen“, sagt Martina Heß. Trotzdem ist sie jetzt erleichtert, dass es offiziell ist, denn für die Schülerinnen und Schüler zählen bereits die Leistungen des Schuljahres mit in den Realschulabschluss während bei einer Schulfremdenprüfung nur die Prüfungsleistungen am Prüfungstag zählen. „Daher sind auch die Eltern der Schülerinnen und Schüler über die staatliche Anerkennung der Realschule besonders froh und erleichtert“, erklärt Martina Heß.